Allgemeine Geschäftsbedingungen – Saarlingua GmbH

1. Allgemeines 

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Saarlingua GmbH, mit Hauptsitz Am Kutschenweg 20, 54329 Konz-Oberemmel, Deutschland (im Weiteren “Auftragnehmer”) und dem Kunden (im Weiteren “Auftraggeber”). Diese werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer dies im Einzelfall ausdrücklich anerkennt. Diesbezüglich ist Schriftform erforderlich. 

2. Auftragserteilung 

2.1 Der Auftragnehmer erstellt auf der Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein unverbindliches Angebot zur Erstellung einer Übersetzung. 

2.2 Preise und Liefertermine können jederzeit widerrufen werden, falls der Auftragnehmer vor Erstellung des Angebots noch nicht den vollständig zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text einsehen konnte. 

2.3 Mit Annahme des Angebotes kommt ein Übersetzungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande. Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form bestätigt und wenn die entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung von dem Auftragnehmer an den Auftraggeber übersandt worden ist. 

2.4 Für den Auftragnehmer kann jede natürliche oder juristische Person als Auftraggeber gelten, die ihm einen Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese natürliche oder juristische Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten handelt, dessen Namen und Anschrift sie dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung mitteilt. 

2.5 Der Auftragnehmer kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint. 

2.6 Vereinbarungen mit und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern des Auftragnehmers sind erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers rechtsverbindlich. 

2.7 Der Auftragnehmer ist bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Aufrichtigkeit des Auftraggeber befugt, vor Beginn oder Fortsetzung der Auftragsausführung vom Auftraggeber einen Vorschuss oder andere Sicherheiten zu verlangen. 

3. Ausführung von Aufträgen, Geheimhaltung 

3.1 Der Auftragnehmer fertigt die Übersetzung zu den vereinbarten Bedingungen an. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert der Auftragnehmer eine Arbeitsübersetzung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte(n) Sprache(n) zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen. Die Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung. 

3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Auftraggeber besteht ausschließlich zu dem Auftragnehmer. 

3.3 Der Auftragnehmer liefert die fertige Übersetzung in der vereinbarten Form. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Bestandteil des Vertrages, soweit etwas anderes nicht vereinbart wurde. 

3.4 Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers. 

3.5 Der Auftragnehmer wird die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Auftraggeber sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist. 

3.6 Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten. 

3.7 Falls bei bestimmten Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen. 

3.8 Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei dem Auftragnehmer. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Auftraggebers und soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen oder der Auftragnehmer aus sonstigen Gründen zur Archivierung bzw. Aufbewahrung verpflichtet ist. 

4. Lieferfristen 

4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Lieferfristen vorläufig. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, sollte es feststellen, dass es eine Lieferfrist nicht einhalten kann. 

4.2 Kann der Auftragnehmer eine bestimmte schriftlich vereinbarte Lieferfrist aus anderen als sich seiner Kontrolle entziehenden Gründen nicht einhalten und ist dem Auftraggeber eine Verzögerung in vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Auftragnehmer jedoch nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet und der Auftraggeber ist nicht entbunden von der Zahlung bereits teilweise geleisteter Übersetzungsarbeit. 

4.3 Die Auslieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands per Post, Fax, und/oder Internet, usw. als ausgeführt. 

4.4 Die Auslieferung von Daten per E-Mail gilt als zum Zeitpunkt der gemeldeten Versandbestätigung durch das Medium als erfolgt. 

4.5 Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Auftragsausführung, indem er in vernünftigem Rahmen alle erforderlichen oder wünschenswerten Maßnahmen im Hinblick auf die rechtzeitige Auftragsausführung ergreift. 

4.6 Der Auftraggeber bemüht sich nach besten Kräften, die Auslieferung des nach Maßgabe des Vertrags vom Auftragnehmer gefertigten Produkts zu erleichtern. Jede Annahmeverweigerung des Produkts des Übersetzungsbüros stellt eine Leistungsstörung seitens des Auftraggebers dar, und die Bestimmungen von Artikel 7.3 finden entsprechend Anwendung, auch wenn keine ausdrückliche Annahmeaufforderung erfolgte. 

5. Änderung und Annullierung von Aufträgen 

5.1 Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit gemäß Artikel 5.2 und Artikel 5.3 findet Anwendung. 

5.2 Bei Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis zu fordern. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität. 

5.3 Sollte der Auftragnehmer für die Auftragsausführung Zeit eingeplant haben, kann es dem Auftraggeber, für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit 50% des angegebenen Preises in Rechnung stellen. 

6. Nutzungsrechte 

6.1 Die Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller maßgeblichen Zahlungsansprüche im Eigentum des Auftraggebers. Dem Auftraggeber steht ein Nutzungsrecht erst nach Eingang der vollständigen Zahlung zu. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung sowie ggf. sonstigen Schutzrechte an der Übersetzung. Der Auftraggeber darf diese Rechte auf Dritte übertragen, ohne dies dem Auftragnehmer vorher anzuzeigen, und ohne dass eine Zustimmung von dem Auftragnehmer erforderlich ist. 

6.2 Beim Erstellen von Übersetzungen können sogenannte Übersetzungsspeicher als Hilfsmittel verwendet werden. Der Auftragnehmer garantiert, dass beim Speichern in und bei der Verwendung aus den Übersetzungsspeichern keine vertraulichen Informationen aus dem Quelltext reproduziert werden. Sollten sich Rechte wie Nutzungsrechte oder Datenbankrechte aus der Verwendung der Übersetzungsspeicher ergeben, besitzt der Auftragnehmer diese, sofern nicht anders vereinbart. 

7. Preise und Zahlung 

7.1 Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

Die in den Angeboten genannten Preise gegenüber dem Kunden sind Netto-Preise exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

7.2 Übersetzungen werden grundsätzlich nach Zeilen in der Ziel- bzw. Ausgangssprache (bei kyrillischen Schriften) sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit und Fachbereich der Übersetzung berechnet, es sei denn, für einen Auftrag wird im Voraus ein Pauschalhonorar vereinbart. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilenpreis multipliziert mit den Zeilen den Mindestsatz nicht übersteigt. 

7.3 Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnung. Die Forderungen sind innerhalb von 30 Tagen zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Falls der Auftragnehmer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftragnehmer kann bei der Geltendmachung ein Inkassounternehmen beauftragen. Eventuelle zusätzliche Kosten hat der Auftragnehmer zu tragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

7.4 Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, das ausschließliche Korrekturlesen, Lektoratsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. 

7.5 Das Honorar für die Übersetzung ist basiert auf einem bei dem Auftragnehmer geltenden Zeilenpreis oder Stundensatz, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer kann zusätzlich zur regulären Bezahlung etwaige mit der Auftragsausführung verbundene Kosten in Rechnung stellen. 

8. Abnahme und Gewährleistung 

8.1 Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. 

8.2 Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen. 

8.3 Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. 

8.4 Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Auftraggeber bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet. 

8.5 Das Recht des Auftraggebers auf Reklamation verfällt, wenn er den Teil des Produkts, auf den sich die Reklamation bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen, unabhängig davon, ob er das Produkt anschließend an einen Dritten ausgeliefert hat oder nicht. 

8.6 Sofern die Reklamation begründet ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferte Übersetzung innerhalb von angemessener Zeit zu verbessern oder anzupassen. Sofern der Auftragnehmer dem Wunsch nach Korrektur oder Anpassung aus redlichen Gründen nicht entsprechen kann, kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen einen Rabatt auf den Preis geben. 

8.7 Sollten der Auftragnehmer und der Auftraggeber nicht zu einer Übereinkunft kommen, kann der Fall bei einer Schlichtungsstelle vorgelegt werden, die auf Streitigkeiten über vergleichbare Dienstleistungen spezialisiert ist. Sollte der Auftraggeber dem zustimmen, ist die Entscheidung der Schlichtungsstelle für beide Parteien bindend. 

9. Haftung 

9.1 Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für einen Schaden, der nachweislich eine unmittelbare Folge eines dem Auftragnehmer zuzuordnenden Fehlers ist. Der Auftragnehmer haftet unter keinen Umständen für andere Schäden wie Folgeschaden, Gewinnausfall oder Schaden auf Grund von Verzögerungen. 

9.2 Die Haftung wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den Rechnungswert des betreffenden Auftrags beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf das Doppelte des Rechnungswertes exkl. MwSt. der schadenstiftenden Leistung beschränkt. Die Haftung des Auftragnehmers ist jedoch auf jeden Fall auf maximal 10.000 Euro beschränkt. Die Haftungsgrenze verringert sich auf ein Drittel, wenn der Auftraggeber gegen den verursachten Schaden versichert ist. 

9.3 Eine etwaige Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Texts entbindet den Auftragnehmer von jeglicher Haftung. 

9.4 Die Beurteilung der Frage, ob die Verwendung eines vom Auftragnehmer zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der vom Auftragnehmer gelieferten Übersetzung/bearbeiteten Version derselben die Gefahr von Körperverletzungen birgt, geht allein zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers. 

9.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, um die Erfüllung des Vertrags zu erleichtern. Der Auftragnehmer haftet ferner nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch (a) den Einsatz von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln, (b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder (c) durch etwaige Computerviren in den vom Übersetzungsbüro gelieferten Dateien oder Datenträgern verursacht werden. 

9.6 Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig oder geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. 

9.7 Der Auftraggeber sichert dem Übersetzungsbüro Freistellung gegen alle Ansprüche Dritter zu, die sich aus der Verwendung des Produkts ableiten und schließt damit jede Haftung des Übersetzungsbüros auf Grund dieses Absatzes aus. 

9.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich auf ähnliche Weise, dem Auftragnehmer gegen sämtliche Ansprüche Dritter auf Grund einer behaupteten Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags schadlos zu halten. 

10. Auflösung 

10.1 Der Auftragnehmer ist, ohne gegenüber dem Auftraggeber schadenersatzpflichtig zu sein, berechtigt, den Vertrag (insgesamt oder teilweise) zu kündigen oder seine Erfüllung aufzuschieben, falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt sowie bei Insolvenz, Moratorium oder Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen ferner dazu berechtigt, den Auftraggeber zur unverzüglichen Zahlung aufzufordern. 

10.2 Kann der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen durch Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht nachkommen, ist es berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein. Solche Umstände beinhalten u.a. Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Leistungsunterbrechung von Internet-Providern oder andere Ereignisse höherer Gewalt. 

10.3 Sollte der Auftragnehmer auf Grund höherer Gewalt gezwungen sein, die weitere Auftragsausführung einzustellen, ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeit und der damit verbundenen Kosten und Unkosten verpflichtet. 

11. Rechte Dritter und Freistellung 

11.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung und Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Übersetzung entgegenstehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern. 

11.2 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen. 

12. Werberecht 

12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und die Marke des Auftraggeber als Referenz in der Eigenwerbung anzugeben. 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

13.1 Der Vertrag gilt als in der Bundesrepublik Deutschland ausgefertigt und unterliegt ausschließlich deutschem Recht. 

13.2 Gerichtsstand für die Schlichtung von Streitigkeiten ist Merzig, Deutschland. 

14. Datenschutzbestimmungen 

14.1 Allgemeines 

a. Der Auftragnehmer arbeitet entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und speichert ausschließlich personenbezogene Daten, die notwendig für die Erbringung der geforderten Dienstleistung sind. 

b. Bevor der Auftraggeber eine Übersetzung beauftragt verarbeitet der Auftragnehmer ausschließlich Daten, die zur Angebotserstellung notwendig sind. 

c. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass ihre Mitarbeiter durch kontinuierliche Weiterbildung über die EU-DSGVO-konforme Arbeitsweise mit Daten informiert sind.  

d. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass passende technische und organisatorische Maßnahmen zur Datenverarbeitung getroffen werden, um Daten adäquat zu sichern. 

e. Der Auftragnehmer kontrolliert, ob dritte Parteien DSGVO-konform mit den weitergegebenen Daten umgehen. 

f. Auftraggeber können ihr Auskunftsrecht entsprechend der EU-DSGVO geltend machen. Der Auftragnehmer ist bemüht, jede Auskunftsanfrage innerhalb von vier Wochen abzuhandeln. 

14.2 Datenleck 

Sollten trotz aller Sorgfalt personenbezogenen Daten verloren gehen oder von Unbefugten eingesehen werden (Datenleck), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber schnellstmöglich. 

Der Auftragnehmer wird sich in diesem Fall einsetzen, Schäden als Folgen des Datenleck zu begrenzen und soweit möglich rückgängig machen. Auf Anfrage des Auftraggebers wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Melden eines Datenleck bei einem Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie eventuell Betroffenen zur Seite stehen. 

Ein Datenleck entbindet den Auftraggeber nicht von den vertraglichen Verpflichtungen mit dem Auftragnehmer es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass von grober Schuld oder Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers gesprochen werden kann. 

14.3 Aufbewahrungszeitraum 

Der Auftragnehmer bewahrt personenbezogene Daten nicht länger als für die zwischen beiden Parteien bestehende Vereinbarung zum Erfüllen eines Übersetzungsauftrags notwendig, es sei denn, der Auftraggeber hat einem längeren Aufbewahrungszeitraum zugestimmt oder  der Auftragnehmer ist durch rechtliche Verpflichtungen daran gebunden, bestimmte personenbezogene Daten länger zu speichern.