Sie finden es kompliziert für jeden Vorgang umständlich in Ihrer Übersetzerdatenbanken nachzuschauen? Dann nutzen Sie doch einfach die Leistungen von Saarlingua! Wir kümmern uns um alle Ihre juristischen Übersetzungen von Anfang bis Ende und beachten alle Ihre Belange.

Für juristische Übersetzungen arbeiten wir aussschließlich mit beeidigten Übersetzern zusammen – zeitgleich können wir Ihnen auch auch noch Kostensätze unter den Höchstsätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) anbieten.

Wir haben uns hauptsächlich auf Übersetzungen für Behörden und die Justiz spezialisiert. Dadurch können wir Ihnen sehr effiziente und schlanke Prozesse anbieten die eine zügige Bearbeitung ihres Anliegens ermöglichen. Unsere Übersetzer sind auf Rechtsübersetzungen qualifiziert und haben den benötigten juristischen Sachversand.

Unsere Kosten werden immer gemäß dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ausgewiesen. Die Kosten liegen immer unter den Höchstsätzen, meist sogar deutlich. Dadurch können Sie direkt Kosten einsparen und sicherstellen, dass die Budgets der Haushaltsplanung entsprechen.

Wir kennen Ihre Abläufe und Ihre Anforderungen und haben unsere Abläufe dahingehend angepasst, damit Sie zufrieden sind und Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeitet wird,

Bild eines Gerichtsgebäudes - Justiz und Behörden
Unsere Leistungen für Justiz und Behörden

Ihr Anliegen ist eilig? Ihr Anliegen benötigt eine spezielle Bearbeitung? Auch dies ist alles kein Problem für uns – kontaktieren Sie uns und wir können noch heute mit der Bearbeitung Ihrer Übersetzung beginnen! Besondere Anforderungen (wie beispielsweise S/MIME Verschlüsselung während der Kommunikation) sind für uns kein Problem. Gerne bieten wir ihnen auch speziell vereidigte Gerichtsdolmetscher an.

Beglaubigte Übersetzungen werden gewöhnlich auf Papier ausgestellt, da diese die persönliche Unterschrift des beeidigten Übersetzers tragen müssen. §126a BGB regelt, dass die persönliche Unterschrift auch durch eine sogenannte „qualifizierte elektronische Signatur“ ersetzt werden kann. In andere EU-Länder gibt es mit der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) 910/2014) vergleichbare Regelungen. Unsere Übersetzungen für Behörden und die Justiz bieten wir Ihnen gerne auch digital beglaubigt an.